Die Idee
Die Europäische Union hat im April 2008 ein Klimapaket verabschiedet, das alle Mitgliedsländer in die Pflicht
nimmt. Um 20 Prozent sollen der Energieverbrauch sowie die Treibhausgas-Emissionen gesenkt werden. Der
Anteil erneuerbarer Energien soll hingegen auf 20 Prozent steigen.
Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2000 beschlossen, dass die Atomenergie nur zeitlich befristet genutzt
werden soll. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 hat die Bundesregierung die Restrisiken
der Kernenergie neu bewertet und entschieden, zügiger als im September 2010 geplant aus der Kernenergienutzung
auszusteigen. Die Bundesregierung orientierte sich dabei an den Empfehlungen der Ethikkommission
und der Reaktorsicherheitskommission.
Schleswig-Holstein zählt zu den führenden deutschen Bundesländern, die die Windenergie nutzen. Das Bundesland
hat sich schon frühzeitig für den Ausbau der Windenergienutzung eingesetzt. Schleswig-Holstein ist ein
sogenannter Gunststandort für die Windenergie mit durchschnittlich ca. 2.600 Volllaststunden je Windenergieanlage.
Nach neuester Schätzung des Bundesverband Windenergie e. V. besteht die Möglichkeit, auf den ausgewiesenen
Windeignungsflächen unter Berücksichtigung der Höhenbegrenzung und unter Einhaltung der
Abstandsregelungen etwa 4,5 bis 9,0 Gigawatt Windenergieleistung mit einem Ertrag von 11 bis 23 TWh (Terrawattstunden)
installieren zu können. Darüber hinaus sind weitere Gigawatt Windleistung durch Repowering
von Anlagen außerhalb der Eignungsfläche möglich. Damit kann die installierte Leistung der Windenergieanlagen
erheblich ausgeweitet werden.
Die Gemeinde Tensbüttel-Röst ist bestrebt, in ihrem Gemeindegebiet den Anteil erneuerbarer Energien weiter
zu fördern.
Die Gemeinde Tensbüttel-Röst hat zwei Windenergie-Eignungsflächen beim Kreis und beim Land Schleswig-
Holstein angemeldet. Die Gemeinde Tensbüttel-Röst orientiert sich bei ihrer Gebietsmeldung an den planerischen
Vorgaben des aktuellen Erlasses zur Windkraftplanung vom 22.03.2011. Des Weiteren berücksichtigt die
vorliegende Gebietsmeldung die mit Schreiben vom 13.02.2009 vom Kreis bereitgestellten Kriterien, insbesondere
die Ausschluss- und die Auswahlkriterien sowie die daraus resultierende Potenzialfläche für bis zu 6
Windenergieanlagen.
In der Gemeinde Tensbüttel-Röst ist grundsätzlich vorgesehen, alle gemeldeten Flächen als sogenannten Bürgerwindpark
zu entwickeln, um die bestehende Akzeptanz der Windenergienutzung in der Gemeinde weiter
auszubauen. Dieses hat die Gemeinde bereits zu diesem Zeitpunkt veranlasst, mit den Eigentümern eine
schriftliche Vereinbarung abzuschließen, damit die Realisierung dieser Zielsetzung auch von den Grundstückseigentümern
unterstützt wird. Die Gemeinde Tensbüttel-Röst wird die Windenergie-Eignungsgebiete innerhalb
des gesamten Gemeindegebietes auch künftig über die kommunale Flächennutzungsplanung steuern.
Die Gesellschaftsgründung der Emittentin als Betreibergesellschaft sowie einer Bürgerwindpark Tensbüttel
Verwaltungs GmbH als Komplementärin der Emittentin hat mittlerweile stattgefunden. Die Windkraft Looft
GmbH & Co. KG ist von der Emittentin mit der gesamten Projektentwicklung, einschließlich der städtebaulichen
Leistungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensbüttel-Röst, beauftragt worden.
Die Gemeinde Tensbüttel-Röst, aufbauend auf die bereits vorhandene Windenergienutzung innerhalb des Gemeindegebietes,
hat am 15.11.2011 zwei Gebiete für die Erweiterung der Windenergienutzung gemeldet. Alle
zwei Gebiete befinden sich im unmittelbaren räumlichen Anschluss zu bestehenden Windenergie-
Eignungsflächen der Regionalplanung.
Die planerische Umsetzung der zwei neuen Windenergieeignungsgebiete wird vom Kreis, Fachdienst Bau und
Regionalentwicklung, auf Grundlage der intensiven Abstimmungsgespräche ausdrücklich begrüßt.
Bürgerwindpark Tensbüttel GmbH & Co. KG