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Bürgerwindpark Tensbüttel

Bürgerwindpark Tensbüttel GmbH & Co. KG

Im Bereich des Amtes Mitteldithmarschen hatten sich die Gemeinden frühzeitig über die Anmeldung von Windeignungsflächen verständigt. Dabei war die Hoffnung federführend, dass bei einer geschlossenen Planung bessere Aussichten auf Ausweisung von Windeignungsflächen im Regionalplan des Landes Schleswig-Holstein gegeben sind. Im Zuge der ersten Konkretisierung Ende 2011 gründeten vorwiegend die Landeigentümer – insgesamt waren es 14 Personen- die Bürgerwindpark Tensbüttel Verwaltungs GmbH sowie die Bürgerwindpark Tensbüttel GmbH & Co. KG. Als Geschäftsführer wurden Jens Glindemann, Sönke Heuer, Michael Mißfeldt, Ernst Niebuhr und Michael Rohr bestellt.

Gemeinsam mit dem Team Peter Looft und Michael Schmidt wurde die Planung vorangetrieben. Zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Pflichten wurde parallel mit dem SHBB in Heide, vertreten durch G. Gottkehaskamp, im Mai 2012 der Verkaufsprospekt erstellt. Die Genehmigung durch die Bundes-anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erfolgte im Sommer 2012. Somit waren die Voraus-setzungen gegeben, die Bürgerinnen und Bürger über Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren. Wenngleich der Regionalplan des SH immer noch nicht rechtskräftig war, mithin ein Restrisiko bestand, war das Interesse sehr groß. In Veranstaltungen sowohl in Tensbüttel für die Gemeinde wie auch für Amtsbewohner in der „Erheiterung“ in Meldorf war ein reger Andrang zu beobachten. 30% des Kommanditkapitals wurden in der Gemeinde Tensbüttel-Röst gezeichnet, 70% durch Amtsbe-wohner. Eine starke Überzeichnung hatte zur Folge, dass die Maximalzeichnungssumme in der Gemeinde T€ 25 und in dem Amtsbezirk T€ 19 betrug. Ca. 220 Kommanditisten haben letztlich 3,654 Mio. € zusammengetragen.

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Die Regionalplanung wurde in 2013 rechtskräftig. Zu unserem Bedauern konnte der Bauantrag nicht zeitnah eingereicht werden, da naturschutzrechtliche Belange gutachterlich zu beurteilen waren. Konkret: es galt zu erkunden, ob ein in Schafstedt ansässiger Storch seinen Radius auch auf das Windeignungsgebiet Tensbüttel ausweitet. Folge: unser Bauantrag konnte erst Anfang Oktober 2013 bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Zwischenzeitlich mussten wir unsere Planung dahingehend revidieren, dass statt der ursprünglich max. 6 geplanten Anlagen nur noch 3 Maschinen mit einer Gesamthöhe von 175 Metern errichtet werden konnten. Maßgeblich war der deutliche Höhenzuwachs von 25 Metern und eine Abstandsregelung zur BAB A23. Die Genehmigung erfolgte dann im Januar 2014 – eine Woche nach der Reduzierung der Einspeisevergütung von 9,3 auf 8,9 Cent pro kwh.

Nach langem Abwägen hat sich die Geschäftsführung für den Hersteller Vestas entschieden. Einerseits war der Gestehungspreis sehr interessant, andererseits war Vestas der einzige Hersteller, welcher nach Erreichen der Vertragsbedingungen eine Inbetriebnahme nach spätestens 6 Monaten garantierte. Die Bauarbeiten starteten unmittelbar nach Erteilung der Baugenehmigung, besonders intensiv aber Anfang April 2014. Die Firma Heim aus St. Annen hat den kompletten Erd- und Wegebau über-nommen. Für 2 Maschinen war ein sogenanntes Flachfundament ausreichend, für die nördliche bedurfte es der Pfahlgründung. Im September bzw. Oktober 2014 erfolgte letztlich die Errichtung der Windkraftanlagen durch die Herstellerfirma. Der erste Strom wurde im November 2014 erzeugt.

Im April 2015 konnte bei bestem Wetter die offizielle Einweihung des Bürgerwindparks in einem Zelt, errichtet an der mittleren Windkraftanlage, gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohner des Dorfes, mit den Kommanditistinnen und Kommanditisten gefeiert werden. Ein besonderer Dank gilt neben den ausführenden Firmen dem Planungsteam um Peter Looft und Michael Schmidt. Nur mit deren Hilfe konnte das Projekt reibungslos und erfolgreich umgesetzt werden. Letztlich ist es der Geschäftsführung gelungen, durch den Einsatz der vielen Bausteine und einer umfassenden Kraftanstrengung die Baukosten auf ca. 4,3 Mio. € pro Windkraftanlage zu begrenzen. Dank gilt auch den Verantwortlichen der Sparkasse Westholstein, welche uns in jeder Hinsicht partnerschaftlich begleitet hat.

Und heute in 2018?
Die Planzahlen des Windgutachtens werden – bis auf eine Ausnahme- deutlich übertroffen. Die Kommanditistinnen und Kommanditisten erfreuen sich einer Ausschüttungshistorie, welche den Ansatz im Verkaufsprosekt deutlich übertrifft. Die Gemeinde Tensbüttel-Röst hat mit dem Bürgerwindpark den mit Abstand größten Gewerbe-steuerzahler. Zudem werden durch jährliche Spenden in Höhe von T€ 18 für eine Bürgerstiftung der Gemeinde Tensbüttel-Röst viele zusätzliche Projekte ermöglicht. Als Geschäftsführer verblieben sind Sönke Heuer, Ernst Niebuhr und Jens Glindemann. Die Zusammenarbeit mit der technischen Betriebsführung BB Wind Betriebsführung GmbH unter Federführung des Geschäftsführers Lars Behrends ist sehr gut.

Wie geht es weiter?
Konfrontiert werden wir permanent mit der Änderung von Vorschriften aus dem EEG, weiterer Auflagen von den Genehmigungsbehörden (LAI) und der Akzeptanz in der Bevölkerung (bedarfs- gerechte Nachtkennzeichnung). Die wirtschaftliche Seite ist sehr gut, so dass wir den kommenden Jahren mit sehr viel Optimismus entgegensehen.

Zu guter Letzt:
Ein besonderer Dank gilt der Gemeinde und hier stellvertretend der Gemeindevertretung unter der Führung der Bürgermeisterin Birte Hargens. Ohne deren Vorarbeit und Unterstützung wäre der Bürgerwindpark Tensbüttel nicht entstanden.

Tensbüttel-Röst, im November 2018
Sönke Heuer – Ernst Niebuhr – Jens Glindemann

Bürgerwindpark Tensbüttel GmbH & Co. KG